»Tragen die Juristen Open-Source-Software zu Grabe? - Die GNU GPL vor Gericht«

von Thomas Ebinger

Ein Artikel aus dem Open Source Jahrbuch 2005, Kapitel Recht und Politik. Lizenzierung:

Zusammenfassung / Abstract

Das Recht bedroht den zum Riesen heranwachsenden Zwerg Open Source. Es bestehen im Wesentlichen zwei Gefahren: (a) die fehlende Durchsetzbarkeit von Open-Source-Lizenzen in Deutschland und (b) die Verletzung von softwarebezogenen Patenten durch Open-Source-Software (OSS). Beide Bedrohungen könnten das etablierte Softwareentwicklungsmodell in den Grundfesten erschüttern und das Ende von OSS einläuten. Die GNU General Public License (GPL) ist die bekannteste Open-Source-Lizenz. Deren Besonderheiten - sie ist nach US-amerikanischem Recht erstellt, liegt offiziell nur in englischer Sprache vor und die hierunter entwickelte Software wird international im Internet entwickelt - bergen gewisse rechtliche Schwierigkeiten bei ihrer Anwendung in Deutschland. Mit dem Urteil des Landgerichts München I vom 19.05.2004 liegt nun eine erste Entscheidung eines deutschen Gerichts zur GPL vor. Die Richter befassen sich u. a. mit folgenden Fragen: Kann die Nutzung einer GPL-Software untersagt werden, sofern gegen bestimmte Klauseln der GPL verstoßen wird? Wer kann Rechte aus OSS (gerichtlich) geltend machen? Unter welchen Voraussetzungen gilt die GPL? Gilt die Lizenz in der deutschen Rechtsordnung trotz des englischen Lizenztextes? Das Mehr an Rechtssicherheit durch diese Gerichtsentscheidung wird kontrastiert durch die ungelöste Bedrohung von OSS durch Softwarepatente.


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Der Autor

Thomas Ebinger (LL. M. Rechtsinformatik) arbeitet als Rechtsanwalt in Berlin insbesondere im IT-Recht und ist Partner der Kanzlei Berger Groß Höhmann. Er hat bereits mehrfach zu rechtlichen Fragen von Open-Source-Software veröffentlicht; nach Studium und Referendariat in Berlin erwarb er mit Zusatzstudium der Rechtsinformatik/ IT-Law in Hannover und London (http://www.eulisp.de) seinen Master of Laws (LL. M.) 2001 mit einer Abschlussarbeit über Open-Source-Software und Softwarepatente; 2001 bis 2003 arbeitete er als Rechtsanwalt in München in einer renommierten internationalen Kanzlei im IT-Recht.



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